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der Kreis Segeberg hat eine neue Allgemeinverfügung zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen erlassen (24.04.2020). Den Inhalt der Verfügung finden Sie hier. Ob der Handel von der Möglichkeit zur Ladenöffnung Gebrauch macht, wird dort entschieden. |
20.03.2020 |