Gemeinde Hüttblek
Historie
Die Schildteilung des Wappens durch eine sowohl als Hausdach wie auch als Rodungskeil dargestellte Spitze setzt den Namen der Gemeinde „redend“ ins Bild.
Gemeint ist ein Kahlschlag im Kisdorfer Wohld, der durch das Schlagen von Holz zum Betrieb einer Glashütte entstanden ist.
Seit 1523 wurde die Rodungsfläche zusätzlich landwirtschaftlich von Kisdorfer Bauern genutzt.
1541 wurden die ersten drei Siedler namentlich genannt.
Die Landwirtschaft ist seither die hauptsächliche Nutzungsform geblieben.
Der grüne Dreiberg im Schildfuß des Wappens verdeutlicht die Lage des Ortes in der abwechslungsreichen Endmoränenlandschaft des Kisdorfer Wohldes. Aus dem Berg wachsend bildet das Knabenkraut die auffälligste Figur. Diese Orchideenart ist im Gemeindegebiet stellenweise noch vorhanden.
Ebenso wie diese seltene und gefährdete Pflanze geschützt und bewahrt wird, soll auch derOrt Hüttblek selbst nach dem Wunsch seiner Bewohner in der naturnahen, dörflichen Struktur erhalten und geschützt werden.
Die drei grünen Blätter weisen auf die ersten drei Siedler hin. Die roten Blüten und Knospen sind als Sinnbild einer gedeihlichen Entwicklung des Ortes bis heute und in Zukunft zu verstehen.
Hüttblek ist heute mit 396 Einwohnern (Stand 31.03.2023) und einer Gesamtfläche von 275 ha die kleinste Gemeinde im Amt Kisdorf. Prägend sind die 11 reetgedeckten Bauernhäuser und das Fehlen einer typischen Neubausiedlung mit Stichstraßen und kleinen Hausgrundstücken, sowie das Fehlen von Bürgersteigen.
Die Landschaft ist kleinstrukturiert geblieben und dadurch besonders abwechslungsreich mit vielen Knicks, naturbelassenen Gräben und Straßenrändern. Felder und Wiesen werden durch kleinere Waldstücke unterbrochen. Die Siedlung hat sich an den vorhandenen Wegen und Strassen entwickelt.
Ortsrecht der Gemeinde Hüttblek
Allgemeine Verwaltung
- Entschädigungssatzung der Gemeinde Hüttblek in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 16.10.2014 erlassen am: 06.09.2006 | i.d.F.v.: 16.10.2014 | gültig ab: 30.10.2014
- Geschäftsordnung (GeschO) in der Fassung der 1. Änderung vom 06.09.2006 erlassen am: 08.12.2003 | i.d.F.v.: 06.09.2006 | gültig ab: 06.09.2006
Finanzen und Steuern
- Satzung der Gemeinde Hüttblek, Kreis Segeberg, über die Erhebung einer Hundesteuer in der Fassung der 1. Nachtragssatzung erlassen am: 27.02.2019 | i.d.F.v.: 28.02.2019 | gültig ab: 08.05.2019 | Bekanntmachung am: 08.05.2019
Anschrift & Sprechzeiten
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24568 Kattendorf
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