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Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.
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Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.
Leistungsbeschreibung
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.
Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.
Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung
- des eigenen Meldeverhaltens
-
des eigenen Risikomanagements:
- Risikoanalyse und hierauf aufbauende Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
-
der Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten, unter anderem:
- Identifizierung des Vertragspartners und ggf. der für ihn auftretenden Person
- Prüfung, ob die für den Vertragspartner auftretende Person hierzu berechtigt ist
-
Ermittlung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten:
- die Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner steht oder
- die Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird
-
Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung; Feststellung, ob es sich bei dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person handelt
- Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt im In- oder Ausland ausüben oder in den vergangenen 12 Monaten ausgeübt haben
- stetige Überwachung der Geschäftsbeziehung
Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen
- sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder
- spätestens nach einem Jahr
Teaser
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.
Verfahrensablauf
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über das Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (goAML). Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.
Voraussetzungen
Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Verdachtsmeldungen abgegeben.
Rechtsbehelf
Es werden keine anfechtbaren Verwaltungsakte erstellt und bekanntgegeben.
Bei der Registrierung in goAML handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt. Rechtsbehelfe gegen die Registrierung sind nicht vorgesehen.
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens ab dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren. Diese Pflicht kann auch schon früher gelten, wenn der neue Informationsverbund der FIU vor dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wird. Die Inbetriebnahme wird durch das BMF im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de