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Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.

Sie müssen dabei glaubhaft begründen, warum Sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgeltzahlungen an selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten leisten werden.

Teaser

Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.  

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.  
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.  
  • Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Im Anschluss tragen Sie bitte die voraussichtliche Entgeltsumme für das laufende Jahr ein und begründen Ihren Antrag.

 Mitteilung per Post:

  • Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse steht im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter das Formular "Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen" zur Verfügung.
  • Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Antrag begründen.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Künstlersozialkasse. Sie können auch einen formlosen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen. Bitte begründen Sie in jedem Fall Ihren Antrag.

Nach Eingang des Formulars prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Wenn Ihr Antrag nachvollziehbar ist:

  • Sie erhalten von der Künstlersozialkasse einen Bescheid über die geänderte Vorauszahlung. Ergeben sich aus der Neuberechnung Vorauszahlungen unter monatlich 40,00 EUR sind diese nicht zu zahlen.

Wenn Ihr Antrag nicht nachvollziehbar ist:

  • Sie erhalten von der Künstlersozialkasse einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages.

Voraussetzungen

  • Sie haben von der Künstlersozialkasse oder einem Träger der Deutschen Rentenversicherung eine Abrechnung mit festgesetzten Vorauszahlungen erhalten.
  • Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten voraussichtlich wesentlich geringer aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
  • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Sie können jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.

Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonates zahlen.

Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März muss bis zum 10. April bezahlt werden.

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die Künstlersozialkasse monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

24.11.2023

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.