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Wenn Sie als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie auf Widerspruch verzichten. Das beschleunigt die Auszahlung.

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Leistungsbeschreibung

Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie eine projektbezogene oder institutionelle Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen. Mit den Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte umsetzen.

Wenn Sie vom BMZ eine Förderung bewilligt bekommen haben, können Sie auf Rechtsmittel beziehungsweise auf einen Widerspruch verzichten. Die bewilligte Förderung kann Ihnen dann schneller ausgezahlt werden.

Teaser

Wenn Sie als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie auf Widerspruch verzichten. Das beschleunigt die Auszahlung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie auf einen Widerspruch für bewilligte Fördermittel des BMZ verzichten wollen, können Sie dies schriftlich per Post oder online mitteilen.

Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen:

  • Schicken Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Verzicht auf Widerspruch online mitteilen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Voraussetzungen

Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung von anwendungsorientierter entwicklungspolitischer Forschung und Evaluierung gestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag Verzicht auf Rechtsmittel
  • Klageverzichtserklärung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

entfällt

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.