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Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, brauchen Sie einen Sportbootführerschein. Sofern Sie bereits eine bestimmte amtliche Fahrerlaubnis haben, kann diese gegebenenfalls umgeschrieben werden.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese Fahrerlaubnis wird im Regelfall durch einen Sportbootführerschein nachgewiesen.

Sofern Sie eines der folgenden Dokumente haben, können Sie diese in einen Sportbootführerschein für den jeweiligen Geltungsbereich und die Antriebsart umschreiben lassen:

  • Fahrerlaubnis für Güter- und Personenschifffahrt,
  • anerkannter amtlicher Dienstberechtigungsschein der Bundeswehr, Feuerwehr oder einer anderen Öffentlichen Institution,
  • sonstige Fahrerlaubnis, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr amtlich anerkannt worden ist.

Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat im Sinne der UNECE Resolution Nummer 40 als Führerscheinkarte erteilt.

Teaser

Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, brauchen Sie einen Sportbootführerschein. Sofern Sie bereits eine bestimmte amtliche Fahrerlaubnis haben, kann diese gegebenenfalls umgeschrieben werden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen auf Grundlage einer amtlichen Befähigung/Berechtigung können Sie online oder postalisch bei der Geschäftsstelle der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über auf.
  • Wählen Sie den Antrag auf Umschreibung des Sportbootführerscheins aus.
  • Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die benötigten Dateien hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Postalischer Antrag:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände herunter:
    • Deutscher Motoryachtverband e. V.
    • Deutscher Segler-Verband e. V.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch ab.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Führerschein per Post. In allen anderen Fällen kontaktiert Sie der beauftragte Verband unmittelbar.

Voraussetzungen

  • vorhandene Fahrerlaubnis oder amtlich anerkannte Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen

oder

  • Prüfungszeugnis der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022

oder

  • Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • beglaubigte Kopien der vorhandenen Fahrerlaubnisse auf Wasserstraßen oder amtlich anerkannter Berechtigung zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen

oder

  • Prüfungszeugnissen der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer nach geltender Berufsausbildungsordnung bis 07/2022

oder

  • Bestätigung der Berufsschule über erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung in der Berufsausbildung Binnenschifferin oder -schiffer und Binnenschiffskapitänin oder -kapitän nach geltender Berufsausbildungsordnung ab 08/2022

zusätzlich:  

  • ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich Auslandsporto
  • gegebenenfalls ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerberinnen und -bewerber

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Umschreibung.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Bei Verlust eines Sportbootführerscheins, Namensänderung oder Änderung der Auflagen gilt der Antrag für Ersatzausfertigungen. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

17.07.2024

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.