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Wenn Sie innovationsunterstützende Dienstleistungen oder Innovationsberatungsdienste bei einer privatwirtschaftlichen Technologietransfereinrichtung, Hochschule oder Forschungseinrichtung in Auftrag geben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

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Leistungsbeschreibung

Mit der Förderung sollen die Innovationsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein durch Technologietransfer gestärkt werden.

Es werden Vorhaben zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für das antragstellende kleine oder mittlere Unternehmen gefördert.

Gefördert werden Kosten für innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste, beispielsweise für:

  • Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind, 
  • Konstruktionsleistungen
  • Prototypenbau
  • Design
  • Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit
  • Werkstoffstudien
  • Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen für neue Fertigungstechniken,
  • Service Engineering (Dienstleistungsbau) sowie
  • Zurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Nicht gefördert werden:

  • die Bereitstellung von reinen Büroflächen sowie
  • Skonti und Rabatte. 

Die beiden Fördergegenstände Transfer-Bonus und HighTech-Bonus unterscheiden sich in der Art der Dienstleisterin oder des Dienstleisters und der Höhe der Förderung. Eine Kombination beider Fördergegenstände innerhalb eines Förderprojektes ist nicht möglich.

Der Transfer-Bonus stärkt den Technologietransfer zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Technologietransfereinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Transferpartnern und -partnerinnen. 


Bei den Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmern handelt es sich beispielsweise um:

  • Technologietransfereinrichtungen,
  • Acceleratoren oder Inkubatoren, 
  • Kompetenz- oder Technikzentren.

Die Höhe dieser Förderung beträgt beim Transfer-Bonus

  • für mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der HighTech-Bonus stärkt den Technologietransfer zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Bei den Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmern handelt es sich um:

  • Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Gesellschaften oder
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie beispielsweise Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Institute oder Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft.

Die Höhe dieser Förderung beträgt beim HighTech-Bonus

  • für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Teaser

Wenn Sie innovationsunterstützende Dienstleistungen oder Innovationsberatungsdienste bei einer privatwirtschaftlichen Technologietransfereinrichtung, Hochschule oder Forschungseinrichtung in Auftrag geben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Verfahrensablauf

  • Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
  • Erstellung und Einreichung des Antrages
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausge-stellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
  • Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
  • Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müs-sen Belege und Nachweise vorgelegt werden.
  • Abschlussbescheid 
  • Auszahlung der Fördermittel
     

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.

Voraussetzungen

  • Auftraggeber oder Auftraggeberin und Auftragnehmer oder Auftragnehmerin müssen voneinander unabhängig sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 75.000 Euro betragen.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Kalendermonaten abgeschlossen sein.
  • Pro Unternehmen können insgesamt maximal drei Vorhaben im Förderprogramm Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen – einschließlich Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus – bezuschusst werden. Eine zeitliche Überlappung mehrerer Förderungen ist ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien hinsichtlich Innovationgrad und ökonomischer Bedeutung und liefert einen Beitrag zu den Querschnittszielen nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter.
  • Das Projekt trägt zum Ziel der Landesregierung bei, 50 Prozent der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort zu verwerten.
  • Diese Förderung kann von Gewerbebetrieben mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO erfüllen:
    • Mittlere Unternehmen sind Unternehmen 
      • mit weniger als 250 Arbeitsplätzen und
      • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
    • Kleine Unternehmen sind Unternehmen
      • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
      • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
         

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente sind mit dem Antrag einzureichen:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung mit Personalausweis des oder der Gewerbetreibenden,
  • das Angebot bzw. die Angebote für die geplanten Dienstleistungsaufträge sowie
  • eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung (im Transfer-Bonus im Umfang von ca. einer DIN A4-Seite, im HighTech-Bonus im Umfang von maximal zwei DIN A4-Seiten).
     

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. 
  • Es gilt die Laufzeit der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen (EIK).
     

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Was sollte ich noch wissen?

Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen als subventionserheblich benannten Angaben sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

06.06.2023

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
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Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
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