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Wenn sich herausstellt, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Fehler in dem Bescheid der Künstlersozialkasse bemerken, können Sie einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides stellen.

Die Künstlersozialkasse überprüft dann die Richtigkeit des Bescheides. Stellt sie fest, dass der Bescheid tatsächlich rechtswidrig ist, prüft sie, inwieweit der Bescheid zurückgenommen werden kann:

  • ganz oder teilweise,
  • mit Wirkung für die Vergangenheit oder die Zukunft.

In der Folge sind daher möglich:

  • Nachzahlungen,
  • Erstattungen,
  • Rückforderungen.

Die Künstlersozialkasse kann einen Bescheid auch ohne Antrag zurücknehmen, wenn sie einen Fehler selbst feststellt.

Teaser

Wenn sich herausstellt, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie alternativ Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter als Unternehmen Ihre Abgabenummer oder als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite geben Sie an, welcher Bescheid überprüft werden soll, und begründen Ihren Antrag.
  • Sofern vorhanden, laden Sie ergänzende Unterlagen zu Ihrem Antrag hoch.

 Antrag per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse formlos mit, welcher Bescheid überprüft werden soll.
  • Begründen Sie Ihren Antrag und nennen Sie das Datum des Bescheides, der überprüft werden soll.
  • Geben Sie in Ihrem Schreiben bitte als Unternehmen Ihre Abgabenummer und als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer an. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Sofern vorhanden, legen Sie Ihrem Antrag bitte ergänzende Unterlagen in Kopie bei und senden alles an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben.

Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid per Post.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Bescheid von der Künstlersozialkasse erhalten.
  • Sie halten den Bescheid für falsch, weil die Künstlersozialkasse: 
    • das Recht falsch angewendet hat oder
    • von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag
  • soweit vorhanden: Unterlagen, die belegen, dass der Inhalt des Bescheides falsch ist 

Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid zu Ihrem Antrag auf Überprüfung entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

02.05.2024

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.