Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der ersten Aalfischerei

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Fachlich freigegeben am

10.08.2022

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.