Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
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Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
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Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
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Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Welche Gebühren fallen an?
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
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