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Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft und beziehungsweise oder Wirtschaft ein neues, noch nicht begonnenes Projekt im Bereich Materialforschung durchführen wollen, können Sie eine Förderung beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung und Entwicklung innovativer Materialien und Werkstoffe, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.

Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität in Deutschland bei. Hier spielen häufig hochspezialisierte KMU eine wichtige Rolle, die gemessen an der gesamten Wirtschaft einen hohen Umsatz- und Beschäftigungsanteil haben. Oftmals sind KMU in spezialisierten Märkten Weltmarktführer („hidden champions“) in ihrem Bereich. Die Förderung soll helfen, innovativen Lösungen den Weg in die wirtschaftliche Umsetzung zu bereiten und kreative Ideen junger Start-ups gezielt zu fördern. Der häufig zu geringe Forschungs- und Entwicklungsanteil in KMU soll angehoben werden, um Innovationspotenziale zu stärken.

Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für folgende Projekte bekommen, wenn diese einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich der Materialforschung aufweisen:

  • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität (beispielsweise funktionale Beschichtungen, neue Wirk- und Hilfsstoffe, Verkapselung von Wirkstoffen und zielgerichteter Wirkstofftransport, verbesserte beziehungsweise bioaktive Implantate, Bioprinting, Marker- und Tracermaterialien, antimikrobielle und selbstreinigende Materialien, Filtermaterialien)
  • Materialien für zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur (beispielsweise langlebige, recyclingfähige Baustoffe, funktionale Füllstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, Wärmedämmung und Verglasung, schaltbare Fassaden; Wärmespeichermaterialien, sensorische Materialien, Zuschlagstoffe und Additive, Werkstoffe für den Leichtbau, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe)
  • Materialien für Sensorik, Aktorik und Mess- und Regeltechnik (beispielsweise intelligente Materialien, katalytische Materialien, strukturierte Materialien, Nanomaterialien und -systeme, plasmonische Materialien, Materialien für die Aufbau- und Verbindungstechnik)
  • Materialien für die Energietechnik (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständigere Materialien, Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit, Hybridmaterialien, thermochemische und Latentwärme-Speicher, nanoskalige Carbon-Werkstoffe für Wasserstoffspeicher, Brennstoffzellsysteme)
  • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz, Substitution kritischer Rohstoffe, Nutzung von nachhaltigen Rohstoffquellen, Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen, recyclinggerechtes Materialdesign, bioabbaubare Materialien, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe, Filter- und Membranmaterialien, Katalysatoren)
  • Materialien für Mobilität und Transport (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz, Substitution kritischer Rohstoffe, Nutzung von nachhaltigen Rohstoffquellen, Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen, recyclinggerechtes Materialdesign, bioabbaubare Materialien, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe, Filter- und Membranmaterialien, Katalysatoren)

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

KMU nach der Definition der Europäischen Union (weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Millionen EUR Jahresumsatz) können einen Bonus von 10 Prozent erhalten. Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und weniger als 10 Millionen EUR Jahresumsatz) einen Bonus von 20 Prozent.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten oder Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Teaser

Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft und beziehungsweise oder Wirtschaft ein neues, noch nicht begonnenes Projekt im Bereich Materialforschung durchführen wollen, können Sie eine Förderung beantragen.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren zur Förderung von Projekten im Bereich KMU-innovativ Materialforschung (ProMat_KMU) hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie reichen eine Projektskizze im Umfang von maximal 10 DINA4-Seiten (1,15-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11, Rand mindestens 2 Zentimeter) über das Internetportal von "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)" ein.
  • Dort wählen Sie entweder das Skizzentool der Anwendungsfelder:
    • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
    • Materialien für zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
    • Materialien für Sensorik, Aktorik und Mess- und Regeltechnik

Diese Skizzen werden vom Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH betreut.

  • Oder Sie wählen das Skizzentool der Anwendungsfelder:
    • Materialien für die Energietechnik
    • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
    • Materialien für Mobilität und Transport

Diese Skizzen werden vom Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH betreut.

  • Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter und Gutachterinnen im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
    • fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme
    • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz für die Materialforschung
    • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und des Arbeitsplans
    • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
    • Qualifikation der Partner und gegebenenfalls Qualität der Verbundstruktur (unter anderem Abdeckung der Wertschöpfungskette)
    • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, (Stufe 2).

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes im Bereich KMU-innovativ Materialforschung (ProMat_KMU) stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das elektronische Antragssystem easyOnline. Mit Aufforderung zur Antragstellung erhalten Sie einen Link zum Antragssystem easy-Online. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Förderfähigkeit der Antragstellerin oder der antragstellenden Person
    • Ausschluss einer Doppelförderung
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
    • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
    • Qualität und Aussagekraft des Arbeits- und Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag. Gegebenenfalls erfordert die Prüfung Ihrer Unterlagen einen Abstimmungsprozess, bei dem weiteren Unterlagen und Erläuterungen eingereicht werden müssen.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid. Im Falle einer negativen Entscheidung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Dies bedeutet, Sie
    • beschäftigen weniger als 250 Beschäftigte,
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
    • haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt
  • Mittelständische Unternehmen. Dies bedeutet, Sie
    • beschäftigen weniger als 1.000 Beschäftigte
    • haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen EUR
  • Hochschulen
  • Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände
  • Vereine
  • sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)

Allgemein gilt:

  • Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
    • Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf innovativen Materialien und Werkstoffen liegen und einem dieser Anwendungsfelder zuzuordnen sein:
      • Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
      • Materialien für zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
      • Materialien für Sensorik, Aktorik und Mess- und Regeltechnik
      • Materialien für die Energietechnik
      • Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
      • Materialien für Mobilität und Transport
    • Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf innovativen Lösungsansätzen basieren, bei denen ein Transfer durch die beteiligten KMU angestrebt ist.
    • Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die 1.  Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
  • Motivation, Ausgangsfrage, Ziele und gesellschaftlicher Bedarf des geplanten Vorhabens
  • Stand der Forschung und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Datengrundlage, Abgrenzung zu früheren und laufenden nationalen und internationalen Forschungsarbeiten
  • Darstellung der Kooperationspartner, bei Unternehmen inklusive des aufzubringenden Eigenanteils;
  • Beschreibung des eigenen Lösungsweges mit Untersetzung der anzuwendenden Methoden
  • Zeit und Arbeitsgrobplanung mit Personenmonaten pro Partner
  • Arbeitsplan mit Darstellung der Beiträge aller beteiligten Partner
  • tabellarische Finanzierungsübersicht
  • Verwertungsplan mit Erläuterungen zu Marktpotenzial, Konkurrenzsituation, wirtschaftliche und wissenschaftlichtechnische Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit, Mehrwert für den Standort Deutschland (inklusive Zeitabschätzung: kurz-, mittel- oder langfristig)
  • Nachweis des Status aller beteiligten KMU durch KMU-Erklärung

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit bei den beauftragten Projektträgern des BMBF (VDI Technologiezentrum GmbH und Projektträger Jülich) einreichen. Beachten Sie aber die jährlichen Bewertungsstichtage für Projektskizzen:

  • 15.04.2023, 2024
  • 15.10.2023, 2024

Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Urheber

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 523


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
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Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.