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Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und am 15. November ausgezahlt. 
Wurden vom BVA bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

  • Verkehrsunternehmen
  • Verkehrsverbünde 
  • Nahverkehrsorganisationen

Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.
 

Teaser

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Vorauszahlung für die Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fern- und Nahverkehr online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Antrag online stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Antragsformular auf Vorauszahlung online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.

Antrag per Post stellen:

  • Laden Sie den Antrag auf Vorauszahlung von der Internetseite des BVA herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an das Bundesverwaltungsamt.
  • Sie können den Antrag zur schnelleren Bearbeitung vorab per E-Mail an das BVA schicken.


Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft. Sollten Sie die Voraussetzung für eine Vorauszahlung erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Voraussetzungen

Eine Vorauszahlung können Sie beantragen, wenn das erstattungsberechtigte Unternehmen bereits eine Erstattungszahlung (Schlusszahlung) durch das Bundesverwaltungsamt erhalten hat.


Hinweis:
Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, von dem bislang noch keine Berechnungsunterlagen vorliegen, müssen Sie zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag für das aktuelle Jahr innerhalb des laufenden Jahres stellen.
  • Widerspruchsfrist: 1 Monate nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

Vorauszahlungsanträge orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Zahlungsterminen 15.07. und 15.11. eines jeden Kalenderjahres.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Fahrgeldeinnahmen als Berechnungsgrundlage sind immer Bruttobeträge.

Urheber

Bundesverwaltungsamt (BVA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

18.12.2023

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.