Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb online zur Prüfung einreichen
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Sie möchten neue Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb einführen oder etwas an bestehenden Handbüchern ändern? Dann müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt zur Prüfung einreichen.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:
- gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
- nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
- ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
- spezialisierter Flugbetrieb (SPO)
In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:
- erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
- Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
- vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern
Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,
- ob es eine Änderung oder
- eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
- Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.
Teaser
Sie möchten neue Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb einführen oder etwas an bestehenden Handbüchern ändern? Dann müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt zur Prüfung einreichen.
Verfahrensablauf
Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Wenn genehmigungspflichtige Tatbestände (prior approvals) vorhanden sind, erhalten Sie
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Wenn die Handbücher keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten, bekommen Sie keine Rückmeldung.
Voraussetzungen
- Sie sind als CAT- und NCC-Betreiber in Deutschland ansässig.
- Als NCO-Betreiber mit im Ausland registrierten Luftfahrzeugen können Sie den Antrag auch im Bundesportal stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:
- Betriebshandbuch Teil OM-A
- Betriebshandbuch Teil OM-B
- Betriebshandbuch Teil OM-C
- Schulungshandbuch OM-D
-
falls vorhanden:
- weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
- weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
- optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen
für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:
-
abhängig von den betroffenen Handbuchteilen:
- Betriebshandbuch Teil OM-A,
- Betriebshandbuch Teil OM-B,
- Betriebshandbuch Teil OM-C und/oder Schulungshandbuch OM-D
-
falls vorhanden:
- weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
- weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
- optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.
Welche Gebühren fallen an?
-
Für die Prüfung des Schulungshandbuchs OM-D fallen Gebühren an.
- Diese ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Abschnitt VII Nr. 16.
- Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
- Für die Prüfung der Betriebshandbücher OM-A bis OM-C fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
- Als NCO-Betreiber von in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen müssen Sie den Antrag bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde stellen.
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de