Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.

Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.

Wenn Sie Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile für Luftfahrzeuge herstellen, benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. Änderungen einer Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA), wenn Sie Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile herstellen.

Folgende Erstgenehmigungen können Sie beantragen:

  • Genehmigung als nationaler Herstellungsbetrieb
  • Genehmigung als Herstellungsbetrieb

Genehmigung von Änderungen:

Wenn Sie bereits eine Genehmigung besitzen, müssen Sie dem LBA jede signifikante Änderung vor deren Umsetzung mitteilen. Das betrifft zum Beispiel:

  • Änderungen beim Leitungspersonal
  • Änderungen in den Genehmigungsbedingungen
  • Verlagerung des Hauptgeschäftssitzes der Organisation oder der Betriebsstätten
  • wesentliche Änderungen der internen Organisation, insbesondere:
    • Qualitätssicherungs- oder Sicherheitsmanagementsysteme
    • Kontrolle von wesentlichen, unterbeauftragten Arbeiten oder an zugelieferten Bau- und Ausrüstungsteilen
  • Nutzung von externen Organisationen zur Zulieferüberwachung (Other Partie Supplie Control)
  • Eigentümerwechsel
  • Änderungen der Betriebsstruktur
  • wesentliche Änderungen der Produktionskapazität oder -methoden

Wenn Sie Teile außerhalb Ihres Betriebs herstellen lassen, benötigen Sie dafür gegebenenfalls auch eine Genehmigung.

Request for Conformity:

Wenn Ihr Betrieb Teile für andere Länder produziert, muss im Rahmen eines bilateralen Abkommens die Übereinstimmung mit Entwicklungsunterlagen festgestellt werden (Requests for Conformity). Damit darf das Produkt dann in dem jeweiligen Land eingesetzt werden.

Einzelzulassung:

Wenn Ihr Betrieb ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile herstellen soll, können Sie für bestimmte Vorhaben eine Einzelzulassung beantragen.

Ausnahmegenehmigung:

Für den Amateurbau können Sie entsprechende Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Genehmigung zur Durchführung von ereignisbezogenen Arbeiten außerhalb zugelassener Einrichtungen:

Wenn Ihr Betrieb bereits als Herstellungsbetrieb genehmigt ist, können Sie die Genehmigung zur Durchführung von ereignisbezogenen Arbeiten außerhalb zugelassener Einrichtungen beantragen.

Teaser

Wenn Sie Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile für Luftfahrzeuge herstellen, benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts. Änderungen einer Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online über das Bundesportal oder per Post oder Fax einreichen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen entweder direkt im Formular hochladen oder gesammelt in einem Downloadarchiv eines vertrauenswürdigen Servers (zum Beispiel BSCW) bereitstellen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Iteration führt das LBA ein Audit durch.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Iteration führt das LBA ein Audit durch.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie müssen begründen, dass Sie die Genehmigung für einen definierten Arbeitsumfang benötigen, um die Konformität mit einer Konstruktion nachzuweisen. Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder eine Genehmigung dieser Konstruktion beantragt oder erhalten haben oder Sie eine Vereinbarung mit den Inhaberinnen oder Inhabern oder Antragstellenden getroffen haben.
  • Voraussetzungen für die Genehmigung: Als Betrieb müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Einrichtungen, Arbeitsbedingungen, Ausrüstung und Werkzeuge, Prozesse und zugehörige Materialien, Anzahl und Sachkunde Ihrer Mitarbeitenden und eine allgemeine Organisation verfügen.
  • Bezüglich Lufttüchtigkeits- und Umweltschutzdaten müssen Sie als Betrieb nachweisen, dass Sie
    • Daten von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und von der Inhaberin oder dem Inhaber oder den Antragstellenden der (eingeschränkten) Musterzulassung erhalten haben, so dass Sie die Konformität mit den einschlägigen Konstruktionsdaten feststellen können. Das gilt auch für Ausnahmen von den Anforderungen für Umweltschutz.
    • sicherstellen können, dass Lufttüchtigkeits- und Umweltdaten korrekt in Ihre Produktionsdaten übernommen werden.
    • diese Daten ständig aktualisieren und allen Mitarbeitenden verfügbar machen, die sie benötigen.
  • Bezüglich Führungskräften und Mitarbeitenden müssen Sie als Betrieb nachweisen, dass
    • Sie ein Management benannt haben, das gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verantwortlich ist. Das Management muss sicherstellen, dass die gesamte Herstellung entsprechend den geforderten Standards erfolgt und dass Ihr Betrieb ständig den Daten und Verfahren entspricht, die Sie in der Selbstdarstellung angegeben haben.
    • eine oder mehrere Personen in Ihrem Betrieb sicherstellen, dass dieser den Anforderungen des Anhangs I (Teil 21) entspricht. Diese Personen müssen angemessene Kenntnisse, Ausbildungen und Erfahrungen nachweisen und dem im ersten Punkt genannten Management unterstehen.
    • die Mitarbeitenden ihre Pflichten wahrnehmen können und dass bei Fragen zu Lufttüchtigkeits- und Umweltdaten eine Abstimmung innerhalb Ihres Betriebes besteht.
  • Mitarbeitende, die für Ihren Betrieb Dokumente unterzeichnen, müssen
    • über entsprechende Kenntnisse, Ausbildungen und Erfahrungen verfügen.
    • von Ihrem Betrieb bezüglich des Umfangs ihrer Zulassung dokumentiert werden und diese Unterlagen müssen den Mitarbeitenden vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag

Erstgenehmigung:

  • Nachweis zur Überprüfung des Einzelunternehmens oder der Organisation, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerberegisterauszug
  • Handbuch, gegebenenfalls als Entwurf beziehungsweise Verfahrensanweisungen
  • Nachweise zur Überprüfung des Leitungspersonals, zum Beispiel Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Arbeitsvertrag
  • gegebenenfalls Dokumente zu Vereinbarungen mit Inhaberinnen und Inhabern von Genehmigungen
  • gegebenenfalls Vollmacht der Geschäftsführung

Genehmigung von Änderungen:

  • gegebenenfalls Vollmacht der Betriebsleitung
  • alle von der Änderung betroffenen Dokumente, zum Beispiel geändertes Handbuch oder Verfahrensanweisungen

Einzelzulassung:

  • Dokumente zu Vereinbarungen mit Inhaberinnen und Inhabern oder Antragstellenden einer Musterzulassung oder ergänzenden Musterzulassung
  • Handbuch, gegebenenfalls als Entwurf
  • Nachweis der Unzweckmäßigkeit einer Genehmigung als Herstellungsbetrieb nach Teil 21 Abschnitt G oder
  • Nachweis, dass die Einzelzulassung erforderlich ist vor Erteilung einer Genehmigung nach Teil 21 Abschnitt G

Request for Conformity:

  • Antrag auf Überwachung zur Feststellung der Übereinstimmung mit Entwicklungsunterlagen

Ausnahmegenehmigung:

  • Nachweis der Qualifikation und Berechtigungen der Fertigungsleitung

Durchführung von ereignisbezogenen Arbeiten außerhalb zugelassener Einrichtungen:

  • gegebenenfalls Vollmacht der Betriebsleitung
  • Antrag auf Durchführung von ereignisbezogenen Arbeiten außerhalb zugelassener Einrichtungen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.