Gaststättengestattung online beantragen
Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.
Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.
Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (Z. B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.
Als Gast weitermachen
Weiter ohne AnmeldungAn wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Leistungsbeschreibung
Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Teaser
Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (Z. B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 12 Gaststättengesetz (GastG),
- § 56 Abs.3 b Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.8 - VwGebV.
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de