ESF Plus – Förderung von Personal- und Sachkosten für Träger und Trägerinnen der regionalen Ausbildungsbetreuung online beantragen
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Mit der „Regionalen Ausbildungsbetreuung“ werden eine Abbruchpräventionsberatung und ein Konfliktmanagement durch Unterstützung von Auszubildenden ermöglicht, deren Ausbildung zu scheitern droht, mit dem Ziel, die begonnene Ausbildung zu stabilisieren.
Hierzu werden auch die Unternehmen eingebunden. Angeboten wird eine professionelle Beratung mit innovativen Methoden (Selbstwirksamkeit, systemischer Ansatz der Beratung, Züricher-Ressourcen-Modell, u. a.), eine Betreuung bei Wechsel in eine andere Betriebsstätte/Schule/Ausbildung/Maßnahme inklusive Bewerbungsberatung und Hilfe zur Qualifizierung.
Ferner erfolgt eine Unterstützung der Jugendlichen durch individuelle Angebote zur Ausbildungsplatzwahl, die ihren Hemmnissen bzw. Bedarfen gerecht werden (z. B. Teilzeitausbildung, untypische Ausbildungen o. ä.). Dabei ist die Ausbildungsbetreuung mit Betrieben, Kammern, Schulen, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, Beratungsstellen, Trägern und Trägerinnen der beruflichen Bildung etc. eng vernetzt und bindet Fachdienste (Drogen-, Suchtberatung, Gesundheitsamt, Schuldnerberatung, psychologische Beratung u. a.) in den eigenen Betreuungsprozess mit ein.
Vermittlungen erfolgen auch in Kooperation mit der Agentur für Arbeit. Ebenfalls begleitet werden Jugendliche in Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen (EQ) sowie Nachbetreuung aus Maßnahmen des dritten Sozialgesetzbuches, sofern keine alternativen Angebote der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter bestehen.
Es findet eine kultursensible Betreuung von Auszubildenden ausländischer Herkunft statt. Dies gilt auch für junge Geflüchtete und Asylsuchende unter Berücksichtigung ihres erhöhten Unterstützungs- und Betreuungsbedarfs und des gesteigerten organisatorischen Aufwands. Ebenfalls gewährleistet wird eine gendersensible Beratung; d. h. unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern werden von vornherein und regelmäßig berücksichtigt, wobei eine stereotypische Rollenzuweisung bei der Ausbildungsplatzsuche vermieden wird. Die Verhinderung endgültiger Ausbildungsabbrüche durch Reintegration in alternative berufliche Bildungsmöglichkeiten für einen Verbleib im dualen Ausbildungssystem wird angestrebt. Ferner werden Unternehmen bei der Wiederbesetzung von durch vorzeitige Vertragslösungen frei gewordenen Stellen unterstützt.
Teaser
Mit der Maßnahme „Regionale Ausbildungsbetreuung“ sollen Beratungen zur Abbruchprävention beitragen und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Ausbildungsverhältnisse von abbruchgefährdeten Auszubildenden leisten.
Verfahrensablauf
Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:
- Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Sie füllen das auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Zuständige Stelle
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Referat 50 „Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds“.
Voraussetzungen
Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Förderung und Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung verfügen und auf eine neutrale und fachkundige Beratungsarbeit verweisen können.
Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger für eine Beratungsstelle der Regionalen Ausbildungsbetreuung stellen in der Projektkonzeption dar, wie die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben und eine flächendeckende Beratung innerhalb der Region sichergestellt werden können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister, wenn zutreffend
Rechtsgrundlage
- ESF Plus Verordnung – VERORDNUNG (EU) 2021/1057
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates – VERORDNUNG (EU) 2021/1060
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus
- Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme „Regionale Ausbildungsbetreuung“
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de