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Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme „IT-Scouts“ ist ein Angebot im Übergang Schule-Beruf. IT-Scouts sind Beraterinnen und Berater, die über Berufserfahrung im IT-Bereich verfügen, die für die Beratung, berufliche Orientierung und Berufswahlentscheidung der jungen Menschen eine Hilfe sind. IT wird oft einseitig nur mit Informatik, Software-Entwicklung, Programmierung, Hardware-Konfiguration etc. in Verbindung gebracht. Zukünftig werden (alle) Arbeitsfelder und Lebensbereiche mit digitalen Anforderungen konfrontiert und IT-Fachkräfte gebraucht. Schon heute gibt es interessante und abwechslungsreiche Branchen, in denen IT-Kompetenzen unerlässlich sind: zum Beispiel Mobilität, Umweltschutz, Klimaschutz, Medizin, Medien, Wirtschaft.

Ziel dieser Maßnahme ist, junge Menschen für diesen Berufsbereich zu interessieren und ihre Ausbildungsmotivation zu stärken, um eine Ausbildung im IT-Arbeitsbereich zu beginnen.

Die IT-Scouts bieten an:

Die IT-Scouts informieren über IT-Berufsbereiche beziehungsweise IT-Berufe und stellen dieAusbildungsvoraussetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten dar. Sie führen Informationsveranstaltungenzum Beispiel in Schulen aller weiterführender Schularten,Vereinen, Freizeit- und Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, in derAgentur für Arbeit und im Jobcenter durch, um die beruflichen und zukunftsweisenden Möglichkeiten im IT-Arbeitsfeld aufzuzeigen und Interesse zu wecken. Insbesonderejungen Mädchen und Frauen soll Mut gemacht werden, dieses Arbeitsfeld insVisier zu nehmen.

Ebenso werden Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigteangeboten. IT-Scouts organisieren öffentlichkeitswirksame Werbeaktionen(zum Beispiel IT-Rallye, Digi-Camp, Betriebsbesichtigungen, Erfahrungsberichte).

Interessierte junge Menschen können eine Einzelberatung in Anspruch nehmen, Informationen zu einzelnen Berufen und ihren Anforderungen sowie Praktikums- und Ausbildungsstellen erhalten. Das Angebot der IT-Scouts ist freiwillig und unbürokratisch. Die Beratung nutzt moderne digitale Kommunikationsmöglichkeiten.

Teaser

Mit den IT-Scouts soll ein Interesse an einer beruflichen Perspektive mit digitalen Inhalten geweckt und entwickelt werden. Es geht besonders darum, Berührungsängste gegenüber technischen (IT-)Berufen abzubauen und das Berufswahlspektrum von Jugendlichen zu erweitern.

Verfahrensablauf

Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.


Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Sie füllen das auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Zuständige Stelle

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  •  Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Referat 50 „Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds“.

Voraussetzungen

  • Antragsvoraussetzungen: Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der beruflichen Orientierung und den Herausforderungen der digitalen Transformation in der Arbeitswelt verfügen.
  • Enge Vernetzung mit Beteiligten im Übergang Schule-Beruf, wie z. B. Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfeeinrichtungen etc.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister, wenn zutreffend
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Bemerkungen

Eine über die Einzelberatung hinausgehende Begleitung im Sinne eines Coachings ist nicht vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Fachlich freigegeben am

18.04.2023

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.