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Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Stelle oder als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). 

Um diese Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung abgeben. In der Erklärung geben Sie an:

  • Kontaktdaten,
  • Nummer des Standardszenarios oder der Standardszenarien,
  • Bestätigung, dass Sie die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten.

Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig. 

Als Stelle oder als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie neben der erstmaligen Anerkennung auch

  • eine bestehende Anerkennung verlängern,
  • Änderungen an der aktuellen Anerkennung vornehmen oder
  • die Anerkennung aufheben lassen.

Teaser

Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Verfahrensablauf

Sie können die Erklärung online oder per Post abgeben.

Online-Erklärung:

  • Rufen Sie im Bundesportal unter verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • eine Anerkennungsbestätigung und
    • einen Gebührenbescheid.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Erklärung per Post:

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • eine Anerkennungsbestätigung und
    • einen Gebührenbescheid
  • Sie überweisen die Gebühr.

Voraussetzungen

Stellen:

  • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
  • Sie erfüllen alle Anforderungen  für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

UAS-Betreiber und UAS-Betreiberinnen:

  • Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert und besitzen eine UAS-Betreibernummer (e-ID).
  • Sie haben bereits eine Betriebserklärung für das betreffende Standardszenario beim LBA eingereicht.
  • Sie erfüllen alle Anforderungen in Anlage 3 zum Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 .
  • Sie erfüllen alle Anforderungen für den Betrieb des jeweiligen Standardszenarios und für den Betrieb eines UAS im Rahmen der Ausbildungstätigkeiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular

Falls Sie die Erklärung per Post abgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis (Kopie),
    • Reisepass (Kopie) oder
    • Aufenthaltstitel (Kopie).
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Personalausweis (Kopie) oder Reisepass (Kopie) und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte verlängern Sie Ihre Anerkennung spätestens 1 Woche vor Ablauf der vorherigen Anerkennung, um einen erneuten Antrag auf Anerkennung und damit unnötige Kosten zu vermeiden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

28.09.2023

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.