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Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern. 
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.

Teaser

Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die elektronische Akteneinsicht über den Online-Dienst,  per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
  • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Senden Sie den Antrag online ab. Das System bestätigt Ihnen den Eingang.
  • Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung. 
  • Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.

Antrag per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax:

  • Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
  • Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung. 
  • Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
  • Loggen Sie sich dazu mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.

Voraussetzungen

  • Sie sind an einem Verfahren beteiligt oder dafür bevollmächtigt.
  • Die Kenntnis der Akten ist zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gegebenenfalls Vollmacht

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Sie können Widerspruch gegen die Sachentscheidung einlegen, nicht gegen die Ablehnung der Akteneinsicht.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.