Berufliche Rehabilitation durch die Bundesagentur für Arbeit: Individuelle betriebliche Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen beantragen
Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.
Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.
Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.
Als Gast weitermachen
Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.
Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht.
Nach dem Motto „erst platzieren, dann qualifizieren“ geht es möglichst schnell in einen Betrieb. Sie erweitern Ihre persönlichen Fähigkeiten, können Ihre Sozialkompetenz ausbauen und bekommen weiterführendes Wissen vermittelt.
Dafür steht Ihnen eine Qualifizierungstrainerin oder ein Qualifizierungstrainer zur Seite. Diese Person arbeitet für einen Anbieter, der Ihre Maßnahme umsetzt und begleitet. Dessen Aufgabe ist es auch, die betrieblichen Qualifizierungsplätze mit Ihnen zu suchen. Der Anbieter verfügt über ein großes regionales Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.
Die individuelle betriebliche Qualifizierung ist in 3 Phasen unterteilt:
- Einstiegsphase: Sie erproben berufliche Interessen und testen Ihre Fähigkeiten bei Bedarf in einem oder mehreren Betrieben. Mit Ihrer Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihrem Qualifizierungstrainer suchen Sie nach geeigneten Qualifizierungsplätzen und erheben, in welchen Bereichen Sie Unterstützung und Qualifizierung brauchen.
- Qualifizierungsphase: Sie erhalten eine praxisorientierte Qualifizierung und werden auf einem oder mehreren Qualifizierungsplätzen eingearbeitet. Zudem bekommen Sie an Projekttagen bei Ihrem Anbieter die berufsübergreifenden Kenntnisse vermittelt, die Sie für Ihre Arbeit brauchen.
- Stabilisierungsphase: Diese beginnt sobald Sie den auf Sie zugeschnittenen Arbeitsplatz ausfüllen, Ihre Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihr Qualifizierungstrainer feststellt, dass Sie keine Qualifizierung mehr brauchen und der Betrieb eine Übernahme in Aussicht stellt. Sie trainieren Ihre Aufgaben und Kompetenzen ausführlich im Berufsalltag und stärken und festigen Ihre Selbständigkeit. Darüber hinaus werden alle Beteiligten intensiv auf Ihre Beschäftigung vorbereitet.
Wie lange die einzelnen Phasen dauern, richtet sich nach Ihren individuellen Erfordernissen.
Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate.
Im Einzelfall kann sie um maximal 12 Monate verlängert werden. Ziel ist es, dass Sie durch die betriebliche Qualifizierung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten.
Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert. Außerdem steht Ihnen entweder Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld zu.
Teaser
Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.
Verfahrensablauf
Damit Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
- In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob diese Maßnahme für Sie in Frage kommt.
- Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung Ihnen dabei hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, werden Sie entweder bei einem Anbieter, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt, angemeldet oder zu möglichen Alternativen (Leistung als Persönliches Budget) beraten.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
- Steht der Termin für den Start Ihrer Teilnahme an der Maßnahme fest, werden Sie informiert.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
-
Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
- Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, brauchen aber aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung und andere Maßnahmen können Ihnen wegen Ihrer Behinderungen derzeit nicht ausreichend helfen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
- Sie benötigen keine besonderen Angebote einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützten Beschäftigung (§ 55 SGB IX)
- Gemeinsame Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zur Unterstützten Beschäftigung
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Merkblatt 12)
- Flyer der Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützten Beschäftigung - Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderungen – Informationen für Arbeitnehmer
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung – Informationsportal rund um das Thema Unterstützte Beschäftigung
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de