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Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.

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Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.

Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:

  • warum Sie zur Abgabe verpflichtet sind
  • wann Sie die Abgabe zahlen müssen
  • was Sie bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen
  • wie hoch der Abgabesatz ist
  • wie sich das allgemeine Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe gestaltet
  • wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen
  • welche Auskünfte Sie der Künstlersozialkasse geben müssen
  • wann Sie einen Säumniszuschlag zahlen müssen
  • wie die Verjährung geregelt ist
  • was eine Ausgleichsvereinigung ist

Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.

Teaser

Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen auszuwählen.
  • Möchten Sie konkrete Fragen stellen oder Informationen einholen, teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen im Nachrichtenfeld mit.
  • Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreiben oder Bescheid der Künstlersozialkasse haben, teilen Sie uns bitte das Datum des Schreibens oder Bescheides mit.
  • Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, nennen Sie bitte die Bezeichnung des Projektes und die Summe der im laufenden Jahr von Ihnen gezahlten, projektbezogenen Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen formlos mit.
  • Geben Sie dabei bitte Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreiben oder Bescheid der Künstlersozialkasse haben, teilen Sie uns bitte das Datum des Schreibens oder Bescheides mit.
  • Sofern Sie eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, nennen Sie bitte die Bezeichnung des Projektes und die Summe der im laufenden Jahr von Ihnen gezahlten, projektbezogenen Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten.

Mitteilung per Telefon:

  • Halten Sie Ihre Abgabenummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihr konkretes Anliegen mit.
  • Hinweis: Wenn Sie eine Bescheinigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein Projekt benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Online-Mitteilung oder per Post mit. 

Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Im Anschluss wird sich die Künstlersozialkasse telefonisch oder per Post mit Ihnen in Verbindung setzen.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Sie haben Fragen zur Künstlersozialabgabe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Online-Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Urheber

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialkasse


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

24.11.2023

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.