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Wenn Sie in Schleswig-Holstein Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie für einen begrenzten Zeitraum von 28 Tagen einen Urlaubsfischereischein beantragen.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass in Küstengewässern, an denen besondere Fischereirechte bestehen (in der Eider, der Schlei und in Teilen der Lübecker Bucht) sowie an allen Binnengewässern, neben dieser Ausnahmegenehmigung eine schriftliche Erlaubnis der/des Fischereiberechtigten erforderlich ist, welche Sie zusätzlich einholen müssen.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR)

Fachlich freigegeben am

06.05.2022

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Eine Ausnahme bildet der befristete und prüfungsfreie Fischereischein, besser bekannt als Urlaubsfischereischein. Dieser erlaubt es Ihnen bis zu 28 Tage zu angeln oder zu fischen. Einmalig können Sie den Urlaubsfischereischein durch eine erneute Beantragung um weitere 28 Tage verlängern.

Bitte beachten Sie, dass der Urlauberfischereischein eine Ausnahmegenehmigung von der im Regelfall geltenden Fischereischeinpflicht ist. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um vor allem Touristen und Touristinnen den kurzfristigen Zugang und erstmaligen Kontakt zum Angeln zu erleichtern. Der Urlauberfischereischein ersetzt nicht den regulären Fischereischein.

Teaser

Wenn Sie in Schleswig-Holstein Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie für einen begrenzten Zeitraum von 28 Tagen einen Urlaubsfischereischein beantragen.

Verfahrensablauf

  • Der Urlauberfischereischein wird Ihnen von der oberen Fischereibehörde oder einer örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
  • Sie beantragen den Urlauberfischereischein vor Ort oder online über den Online-Dienst des Landes.
  • Die obere Fischereibehörde kann Urlauberfischereischeine sowie deren einmalige Verlängerung auch in einem automatisierten Verfahren erteilen. Das vom automatisierten Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat beim Fischfang mitzuführen.
  • Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von Ihnen als Inhaber und Inhaberin des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.

An wen muss ich mich wenden?

Örtliche Ordnungsbehörden: Ordnungsamt, Bürgerbüro, sowie die obere Fischereibehörde

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein.

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.