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Wenn Sie mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine Ausgleichsvereinigung haben, aktualisiert die KSK jährlich die Daten ihrer Mitglieder, führt die Abrechnungen durch, zieht die Künstlersozialabgabe ein und führt regelmäßig eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch.

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Leistungsbeschreibung

Bei einer Ausgleichsvereinigung schließt die Künstlersozialkasse (KSK) mit Ihnen eine Vereinbarung über die pauschale Abrechnung der Künstlersozialabgabe für Ihre Mitglieder und führt das Genehmigungsverfahren bei der Aufsichtsbehörde durch. Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der Künstlersozialkasse.

Insbesondere melden Sie die Berechnungsgrößen für die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse erstellt daraufhin die Abrechnung und teilt Ihnen mit:

  • die Höhe der zu zahlenden Künstlersozialabgabe
  • die Höhe der Vorauszahlungen

Sie entrichten mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen für Ihre Mitglieder.

Darüber hinaus haben Sie verschiedene Melde- und Berichtspflichten gegenüber der KSK.

Sie melden der Künstlersozialkasse:

  • die Ein- und Austritte der Mitglieder
  • Änderungen der Stammdaten der Mitglieder

In regelmäßigen Abständen führt die KSK eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch und ist hierfür auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sie unterstützen die KSK bei der Prüfung, indem sie diese koordinieren und die notwendigen Datenerhebungen durchführen.

Die KSK:

  • führt die Prüfungen bei Ihnen und Ihren Mitgliedern durch
  • erstellt die Berechnungen für die zukünftig anzuwendende Pauschale
  • stimmt diese mit Ihnen ab

Teaser

Wenn Sie mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine Ausgleichsvereinigung haben, aktualisiert die KSK jährlich die Daten ihrer Mitglieder, führt die Abrechnungen durch, zieht die Künstlersozialabgabe ein und führt regelmäßig eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Ausgleichsvereinigung mit der Künstlersozialkasse (KSK) durchführen, haben Sie verschiedene Melde- und Mitwirkungspflichten mit unterschiedlichen Verfahrensabläufen.

Berechnungsgrößen melden oder ändern

Sie teilen der KSK die nach der Vereinbarung zu meldende Berechnungsgröße mit, beispielsweise:

  • den Umsatz
  • die Arbeitsentgelte

Sie können Ihre Meldung online sowie per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal für Verwaltungsleistungen auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Wählen Sie zunächst aus, ob es sich um eine Meldung oder um eine Korrekturmeldung handelt.
  • Wählen Sie anschließend aus, ob Sie die Angaben im Online-Formular tätigen oder ob Sie die Meldung als Datei hochladen wollen.
  • Tragen Sie anschließend Ihre Meldung in das Online-Formular ein oder laden Sie diese als Datei hoch.
  • Auch wenn Sie sich dafür entscheiden, die Meldung in das Formular einzutragen, haben Sie die Möglichkeit, Dateien hochzuladen und zusätzliche Angaben in einem Textfeld vorzunehmen.

Mitteilung per Post:

  • Sie übermitteln die Meldung und gegebenenfalls die der Meldung zugrunde liegenden Unterlagen.

Unabhängig davon, ob Sie die Meldung online oder per Post übermittelt haben:

  • Nach Eingang Ihrer Meldung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.
  • Sobald Ihre Meldung bei der Künstlersozialkasse verarbeitet wurde, erhalten Sie eine Abrechnung, aus der die Höhe der zu zahlenden Künstlersozialabgabe und der Vorauszahlungen hervorgehen. Die Frist zur Zahlung ergibt sich aus der Abrechnung.
  • Sollte sich aus der Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, erstattet die Künstlersozialkasse diesen Betrag in der Regel automatisch auf Ihr Konto.

Mitglieder an- oder abmelden sowie deren Stammdaten ändern

Sie teilen der Künstlersozialkasse An- oder Abmeldungen oder Änderungen der Stammdaten Ihrer Mitglieder mit. Sie können die Änderungen online sowie per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal für Verwaltungsleistungen auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Wählen Sie zunächst aus, was Sie vornehmen wollen:
    • eine Anmeldung
    • eine Abmeldung
    • eine Änderung von Stammdaten
  • Sie geben an:
    • den Namen des Unternehmens
    • dessen Anschrift
    • die Abgabenummer des Mitglieds
    • seine Betriebsnummer
  • Diese Angaben finden Sie in der Mitgliederliste oder der Anlage I zur Vereinbarung.
  • Sofern Sie eine Anmeldung eines Mitgliedes vornehmen möchten, teilen Sie den Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft mit.
  • Sofern für Ihre Ausgleichsvereinigung individuelle Prozentsätze vereinbart wurden, teilen Sie mit, ob und in welchen Jahren bei Ihrem Mitglied eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde.
  • Tragen Sie anschließend die abgabepflichtigen Entgelte und die Berechnungsgröße für die letzten 3 Jahre vor Beginn der Mitgliedschaft ein. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, ist hier keine Angabe erforderlich.
  • Sofern Sie eine Abmeldung eines Mitglieds vornehmen möchten, teilen Sie den Zeitpunkt des Endes der Mitgliedschaft und den Grund für die Abmeldung mit.
  • Sofern Sie die Stammdaten eines Mitgliedes ändern möchten, teilen Sie den Grund für die Änderung: mit:
    • Adressänderung
    • Umfirmierung
    • Änderung der Betriebsnummer
    • Anpassung des individuellen Prozentsatzes
  • Sie tragen anschließend die geänderten Daten in das Online-Formular ein, zum Beispiel:
    • den neuen Namen
    • die neue Adresse
    • die neue Betriebsnummer
  • Wenn Sie den individuellen Prozentsatz ändern wollen, teilen Sie die Gründe für die Änderung im Textfeld mit und laden Sie Nachweise für die Änderung des Prozentsatzes hoch.
  • Sie haben abschließend die Möglichkeit, Dateien hochzuladen und zusätzliche Angaben in einem Textfeld vorzunehmen.

Mitteilung per Post:

  • Sie übermitteln die An- und Abmeldungen sowie die Änderung der Stammdaten und gegebenenfalls die den Änderungen zugrunde liegenden Unterlagen.

Unabhängig davon, ob Sie die Meldung online oder per Post übermittelt haben:

  • Nach Eingang Ihrer Meldung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.
  • Sofern keine Rückfragen erforderlich sind, nimmt die Künstlersozialkasse die Änderungen vor und gibt Ihnen hierzu eine schriftliche Rückmeldung.
  • Sofern Vertragsänderungen erforderlich sind, Sie Unterlagen für An- oder Abmeldungen nachreichen oder sich mit sonstigen Anliegen an die Künstlersozialkasse wenden wollen, können Sie das online oder per Post tun.

Mitwirkung an Überprüfungen der Ausgleichsvereinigung

Während der Vertragslaufzeit führt die Künstlersozialkasse regelmäßig Überprüfungen der Ausgleichsvereinigung durch.

  • Zunächst schickt Ihnen die Künstlersozialkasse die Auswahl der zu prüfenden Unternehmen zu und stimmt diese mit Ihnen ab.
  • Die Künstlersozialkasse stellt Ihnen anschließend Unterlagen zur Verfügung, um eine Erhebung von Daten, insbesondere die Entgelte an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen, bei Ihren Mitgliedern durchzuführen.
  • Sie führen die Datenerhebung mithilfe von Datenerhebungsbögen durch und stellen die Ergebnisse in einer Tabelle zusammen, die Ihnen die Künstlersozialkasse zur Verfügung stellt.
  • Sie senden der KSK die Unterlagen zu.
  • Die Künstlersozialkasse überprüft die Mitglieder und teilt Ihnen das Ergebnis mit, das Sie mit der Künstlersozialkasse abstimmen.
  • Anschließend schickt Ihnen die Künstlersozialkasse den Vereinbarungsentwurf zu, den Sie gemeinsam abstimmen.
  • Nach Abstimmung der Berechnungen und der Vereinbarung führt die Künstlersozialkasse das Genehmigungsverfahren durch.
  • Wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegt, wird die Vereinbarung von beiden Vertragsparteien unterschrieben.
  • Bei einer Überprüfung Ihrer Abrechnung durch die Künstlersozialkasse stellen Sie der Künstlersozialkasse die den Abrechnungen zugrundeliegenden Unterlagen zur Verfügung.
  • Die im Zuge der Überprüfung von Ihnen zu übersendenden Unterlagen können Sie online oder per Post übermitteln.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung einer Ausgleichsvereinigung sind:

  • der Abschluss einer Vereinbarung über die Gründung einer Ausgleichsvereinigung mit der KSK
  • die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Bei An- und Abmeldungen von Mitgliedern:
    • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
    • Gewerbeanmeldungen oder -abmeldungen
  • Bei Mitteilung einer Insolvenz:
    • Anmeldung zur Insolvenz
    • Schreiben der Insolvenzverwaltung
  • Bei Abgabe Ihrer Jahresmeldungen
    • Unterlagen, die Ihre Meldung begründen, beispielsweise Jahresabschlüsse

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

04.06.2024

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

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