Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC)
Das Bürgerportal bietet Ihnen einen digitalen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen und digitalen Angeboten der öffentlichen Infrastruktur.
Über ein personalisiertes Bürgerportal-Konto können zahlreiche Dienstleistungen von Behörden beantragt und in Anspruch genommen werden – ohne lange Wartezeiten vor Ort. Außerdem können Sie Hinweise auf verschiedene Neuigkeiten abonnieren.
Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-Funk berechtigt Sie das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.
Als Gast weitermachen
Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
- Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
- Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Seefunk, der nur in Küstennähe ausreicht.
Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des SRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.
Das SRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Teaser
Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-Funk berechtigt Sie das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV) stellen.
Online-Antrag
- Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf
- Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkzeugnisses (SRC).
- Füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
- Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
- Senden Sie den Antrag digital ab.
- Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
- Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Sie Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.
Antrag per Post:
- Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter.
- Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag sowie alle Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
-
Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
- Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
- Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre und 9 Monate alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- aktuelles Passbild
- Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
- falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen zu Wassersport auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Informationen zum beschränkt gültigen Funkzeugnis (SRC) auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV)
- Informationen zum beschränkt gültigen Funkzeugnis (SRC) auf der Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV)
- Gesamtfragenkatalog für das beschränkt gültige Funkzeugnis (SRC) als Vorbereitung auf die Prüfung auf der Website des elektronischen Wasserstraßen-Informationsservices (ELWIS)
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de