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Wenn Sie handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen vornehmen möchten, müssen Sie diese melden und beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Als deutsches Luftfahrtunternehmen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen in Ihrem Unternehmen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden und beantragen.

Sie können folgende handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen:

  • Namensänderung
  • Sitzverlegung
  • Änderungen in der Geschäftsführung
  • neue Rechtsform
  • sonstige handels- oder gesellschaftsrechtliche Änderungen

Die Änderungen müssen Sie, je nach Anliegen, durch geeignete Unterlagen nachweisen und bestätigen. Für den Antrag müssen Sie Mitglied des Unternehmens sein. Für die Änderung an Ihrem Luftfahrtunternehmen können Kosten entstehen.

Nach Prüfung der mitgeteilten Änderung, erhalten Sie vom LBA

  • einen Bescheid,
  • die angepasste Betriebsgenehmigung und
  • gegebenenfalls das geänderte Luftverkehrsbetreiberzeugnis ( Air Operator Certificate , AOC) .

Teaser

Wenn Sie handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen vornehmen möchten, müssen Sie diese melden und beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung eines deutschen Luftfahrtunternehmens online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Sie werden voraussichtlich noch nicht alle Informationen zu Antragsbeginn vorliegen haben. Daher können Sie im Laufe des Antragsverfahrens fehlende Informationen ergänzen und Unterlagen nachreichen.
  • Das LBA prüft im Anschluss, ob Ihr Luftfahrtunternehmen weiterhin alle notwendigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen finalen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Ihrem BundID-Konto abrufen und Sie erhalten postalisch Ihre geänderte Betriebsgenehmigung und gegebenenfalls das geänderte Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Antrag per Post, E-Mail oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie können die Änderung nur als Mitglied eines deutschen Luftfahrtunternehmens mit gültiger Betriebsgenehmigung beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Allgemein:

  • Beschluss der Gesellschafterinnen und Gesellschafter über die Änderung
  • Handelsregistereintrag

bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen:

  • neue Liste der Gesellschafterinnern und Gesellschafter
  • Staatsangehörigkeitsnachweise oder Ausweiskopien der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • gegebenenfalls werden weitere Nachweise erforderlich, um den Nachweis der weiterhin bestehenden mehrheitlichen europäischen Gesellschafterbeteiligung am Eigentum und Kontrolle des Luftfahrtunternehmens zu führen. Diese werden je nach Komplexität der Gesellschaftsstrukturen nachgefordert.

bei einer Namensänderung:

  • aktualisierte Versicherungsnachweise aller Luftfahrzeuge
  • geänderte Eigentumsnachweise beziehungsweise geänderte Miet- und Halterschaftsverträge oder Erklärung beider Vertragsparteien über den unveränderten Fortbestand der bestehenden Verträge aller Luftfahrzeuge

bei Änderungen in der Geschäftsführung:

  • postalisch einzureichen: polizeiliche Führungszeugnisse der neuen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zur Vorlage bei einer Behörde, die maximal 6 Monate alt sind

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

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oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

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