Schiedsmänner & -frauen
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet vor Einschaltung der ordentlichen Gerichte (Klage) ein Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzungen der persönlichen Ehre.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen, und
- Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.
Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann, in deren/dessen Bezirk die Streitenden ihren Wohnsitz haben.
Die Schiedsfrauen/Schiedsmänner werden durch den Amtsausschuss gewählt und anschließend durch das zuständige Gericht bestellt.
Die Wahl am 19.08.2021 hat folgende Besetzung der Ämter ergeben:
Bezirk Nr. 27
Schiedsmann
Klaus J. Scheunert
Hauptstraße 23
24568 Winsen
Tel.: (01 77) 6 85 23 85
E-Mail:
Klaus-joachim.scheunert[at]schiedsmann.de
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de