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In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet vor Einschaltung der ordentlichen Gerichte (Klage) ein Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzungen der persönlichen Ehre.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in

  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen, und
  • Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.

Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.

Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann, in deren/dessen Bezirk die Streitenden ihren Wohnsitz haben.

Die Gemeinden des Amtes Kisdorf sind in zwei Bezirke eingeteilt:

Bezirk Nr. 23

Bezirk Nr. 27

Die Schiedsfrauen/Schiedsmänner werden durch den Amtsausschuss gewählt und anschließend durch das zuständige Gericht bestellt.
Die Wahl am 19.08.2021 hat folgende Besetzung der Ämter ergeben:

Bezirk Nr. 23

Schiedsmann

Gerd Johst
Brüchhorststraße 35
24641 Sievershütten

Tel.: (0 41 94) 14 38

Stellv. Schiedsmann

Jens Ahrens
Hauptstraße 2
24643 Struvenhütten

Tel.: (01 71) 4 77 88 76

Bezirk Nr. 27

Schiedsmann

Klaus J. Scheunert
Hauptstraße 23
24568 Winsen

Tel.: (01 77) 6 85 23 85
E-Mail:
Klaus-joachim.scheunert[at]schiedsmann.de

Stellv. Schiedsmann

Jürgen Schick
Mühlenstr. 7
24629 Kisdorf

Tel.: (0 41 93) 96 87 06

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.