Ab 2025 wird die Grundsteuer bundesweit neu berechnet.
Eigentümer*innen in Schleswig-Holstein sollen vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts online über das Programm ELSTER abgeben.
Hierzu hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein eine Informationsbroschüre herausgegeben, die Sie hier herunterlagen können.
Diesen Flyer erhalten Sie auch in unserer Amtsverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Internetseite des Finanzministeriums unter www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html
Den Bodenrichtwert erhalten Sie über den Digitalen Atlas Nord.
Bitte beachten Sie, dass weitere Auskünfte zur Grundsteuerreform ausschließlich über das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberatungsbüro gegeben werden können.