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Information zur Grundsteuerreform

Bescheidversand im zweiten Quartal 2025, erste Zahlung voraussichtlich im Juni 2025 fällig.

Das Amt Kisdorf informiert Anfang Januar 2025 in einem Informationsschreiben die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer der amtsgehörigen Gemeinden Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II und Winsen über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform. Mit der Reform, die ab 2025 wirksam wird, kommt es zu Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer.

Grundsteuerbescheid 2024 verliert seine Gültigkeit

Der bislang gültige Grundsteuerbescheid 2024 verliert mit Wirkung zum 01. Januar 2025 seine Gültigkeit, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt hatte.

Eine abschließende Berechnung und Festlegung des neuen Hebesatzes ist derzeit noch nicht möglich, da die Verarbeitung der durch das Finanzamt übermittelten Daten noch nicht abgeschlossen ist. Die neuen Hebesätze sollen voraussichtlich im 2. Quartal 2025 in den amtsangehörigen Gemeinden durch eine Hebesatzsatzung beschlossen werden. Anschließend erfolgt der Versand der neuen Grundsteuerbescheide. Für die Monate ab Januar 2025 bis zum Beschuss der Hebesatzsatzungen der Gemeinden liegt somit keine Berechnungsgrundlage vor.

Was bedeutet das für Sie als Grundstücksbesitzer?

Kein Einzug der Grundsteuer zu Jahresbeginn 2025: Da ohne einen neuen Hebesatz keine neuen Grundsteuerbescheide erstellt werden dürfen, erfolgt zunächst keine Abbuchung der Grundsteuer ab Januar 2025. Eine freiwillige Abschlagszahlung zum 15. Februar 2025 ist jedoch möglich und wird selbstverständlich angerechnet.

Neue Bescheide voraussichtlich im 2. Quartal 2025

Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im 2. Quartal 2025 für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Kisdorf verschickt.

Erste Zahlung voraussichtlich im Juni 2025 fällig

Die normalerweise im ersten Quartal (15. Februar) fällige Zahlung wird voraussichtlich im Juni nachgeholt. Gleichzeitig ist auch die Zahlung für das zweite Quartal (April bis Juni) zu leisten.

Das Amt Kisdorf weist darauf hin, dass bestehende SEPA-Lastschriftmandate weiterhin gültig bleiben. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Zahlungen über Daueraufträge abwickeln, werden gebeten, diese bis Ende 2024 zu stornieren und nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheids anzupassen.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Grundsteuer-Website des Landes:

https://www.schleswig-holstein.de/grundsteuerreform

Auf dieser Website haben Sie auch die Möglichkeit, Rückruftermine zum Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid mit Ihren zuständigen Finanzamt zu vereinbaren.