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Herzlich willkommen!
Das Amt Kisdorf präsentiert Ihnen diesen Internet-Auftritt. Wir hoffen, dass Ihnen die angebotenen Informationen nützlich sind. Anregungen und Kritik nehmen wir gerne entgegen. Benutzen Sie hierfür bitte die unter "Kontakt" aufgeführten Kommunikationswege.
Aktuelles:
Am Sonntag, den 06.05.2018 werden in Schleswig-Holstein in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Gemeinde- und Kreisvertretungen gewählt (Kommunalwahlen). Sie können am Wahltag in Ihrem Wahlraum zur Wahl gehen. Sie können alternativ auch einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie entweder durch Briefwahl oder am Wahltag auch in jedem anderen Wahlraum Ihres Gemeindewahlkreises wählen. Das Amt Kisdorf stellt Ihnen hierfür auch einen elektronischen Antrag zur Verfügung.Wenn Sie diesen nutzen wollen, klicken Sie bitte hier: Online-Wahlscheinantrag für die Kommunahlwahlen am 06.05.2018
mehrDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2018 die unmittelbaren Wahlvorschläge und die Listenwahlvorschläge für die Gemeindewahlen am 06.05.2018 zugelassen. Die Zulassung ist für die Vorschläge zur Wahl in den Gemeinden Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II und Winsen erfolgt. mehr
Für die Kommunalwahlen am 06. Mai 2018 werden in der Gemeinde Kisdorf noch Wahlhelfer gesucht. Interessierte müssen mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes besitzen sowie ihren Wohnsitz in der Gemeinde Kisdorf haben. Weiterhin dürfen sie nicht selbst bei den Kommunalwahlen für die Gemeindevertretung oder den Kreistag kandidieren oder in einer anderen Art bereits in die Wahl eingebunden sein. Interessierte können sich in der Amtsverwaltung Kisdorf in Kattendorf telefonisch unter 04191/9506-41 oder per Mail unter info@amt-kisdorf.de melden.
mehrNach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)muss ab dem 01.11.2015 die Wohnungsgeberin oder der Wohnungsgeber jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus).
mehrDas Amt Kisdorf hat zusammen mit der Stadt Kaltenkirchen und dem Amt Kaltenkirchen-Land den Fachdienst Kindertagespflege "Tausendfüßler" mit der Organisation von Tagespflege beauftragt. Tagesmütter und Tagesväter werden für die Betreuung von Kindern von unter einem bis zu drei Jahren ständig gesucht. mehr